Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbandes. Sie besteht aus den Mitgliedern, d. h. den angeschlossenen Teilnehmergemeinschaften. Diese werden in der Regel durch ihre Vorstandsvorsit-zenden vertreten.
Die Mitgliederversammlung tritt normalerweise einmal im Jahr zusammen. Sie beschließt demokratisch insbesondere über

- den jährlichen Haushalts-, Investitions- und Stel-
lenplan
- die Grundsätze der Verbandsbeiträge und Erstat-
tungen
- die Jahresrechnung und die Entlastung des Vor-
standes
- die Satzungsänderungen
- ggf. die Auflösung des Verbandes
Die Versammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen und geleitet. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder vertreten sind. Sie beschließt im Allgemeinen in offener Abstimmung. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Stimmenübertragengen sind nicht zulässig. Für den Fall der Stimmen-gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Neben den notwendigen Beschlussfassungen ist die Mitgliederversammlung für die TG-Vorsitzenden auch immer eine gute Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und über aktuelle Themen der Landentwicklung informiert zu werden.

